Öffentliche Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2020

An den Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen

Sehr geehrte Herren,

am Mittwoch, 22. Mai 2019, wurde die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des GVV Donaueschingen, veröffentlicht.

Zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nehme ich wie folgt Stellung und möchte um Berücksichtigung und Prüfung der gesetzlichen Grundlagen bitten.

Der Flächennutzungsplan soll dahingehend geändert werden, dass der Palmhof u.a. die Leistung der Gaserzeugung der Biomasseanlage von 2,3 Mio Nm3/a Biogas auf bis zu 6 Mio Nm3/a Biogas erhöhen darf. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Gebäude, Maschinen und Anlagen und schließt einen Ankauf oder Pachtung von neuen Ackerflächen für den Betrieb ein. Da zwischen Schellenberg und Sieren bereits ein fast durchgehender Maisacker besteht, werden hierfür neue Ackerflächen erschlossen werden, die sich in bis zu 20 km Entfernung befinden. Diese werden mehrmals jährlich mit schwerem Gerät angefahren; nicht nur zum Säen und Ernten, sondern auch, um vielfältige Chemikalien auszubringen. Des Weiteren muß die dreifache Menge an Gärresten auf den Äckern ausgebracht werden.

 Ausbringung von landwirtschaftlichen Abfällen in die Sierenquelle.

Sierenquelle

Rund 250 m östlich vom Palmhof befindet sich das Wasserschutzgebiet Schaafäcker. Das Wasserschutzgebiet beziehungsweise das Einzugsgebiet des Trinkwasserbrunnen Schaafäcker wird als Nitrat-Problemgebiet gelistet. Dies bedeutet, dass die Nitratkonzentration bei mindestens 35 mg/Liter Rohwasser (im Mittel von 2 Jahren) liegt. Deshalb bestehen für das WSG Schaafäcker seit dem 1.1.2017 besondere Schutzbestimmungen nach § 5 SchALVO.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, verstößt die Bundesrepublik Deutschland und hier auch die Stadt Hüfingen gegen die EU-Nitratrichtlinie und ein neues Vertragsverletzungsverfahren droht. Vor dem Hintergrund, dass der Schaafäcker schon jetzt zu stark belastet ist, ist der geplante Ausbau der Biogasanlage auf dem Palmbuck und der damit einhergehenden weiteren Intensivierung (insbesondere der Erhöhung der Düngung) der landwirtschaftlichen Nutzung eine potentielle Gefährdung des Trinkwassers von Hüfingen und des Trinkwassers der nächsten Generationen.

Weiterführende Informationen: Umsetzung der Nitrat-Richtlinie

Des Weiteren gibt es eine landesweite Biotopverbund-Planung, die im Umweltbericht nicht berücksichtigt wird. Im geplanten Sondergebiet befindet sich im westlichen Teilbereich ein Kernraum der Verbundplanung für trockene Standorte. Dieser Korridor verbindet das NSG Palmenbuck und das FFH-Gebiet mit geschützten Biotopen. Im östlichen Bereich des Sondergebietes soll großflächig ein Suchraum der Biotopverbund-Planung für trockene Standorte in Anspruch genommen werden.

Kernfläche und Suchraum der Biotopverbundplanung

Gemäß der Biotoperhebungsbögen für die angrenzenden geschützten Biotope und das NSG Palmenbuck kommen mehrere Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen vor:

Deutscher NameRote Liste BW
Wanstschrecke2 (stark gefährdet)
Bluthänfling3 (gefährdet)
Himmelblauer Bläuling3 (gefährdet)
Fliegen-Ragwurz3 (gefährdet)
Rosmarin-Seidelbast2 (stark gefährdet)
Rotbraune Stendelwurz3 (gefährdet)
Kreuz-Enzian2 (stark gefährdet)
Fransen-Enzian3 (gefährdet)
Küchenschelle3 (gefährdet)
Eberwurz3 (gefährdet)

Im Umweltbericht wird die landesweite Biotopverbund-Planung nicht erwähnt und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verbundfunktion nicht berücksichtigt! Dies stellt einen erheblichen fachlichen Mangel dar, da die geplante Versiegelung und Bebauung die Isolation der naturschutzfachlich wertvollen und geschützten Arten und Biotope bedeutet. Diese Isolierung der Populationen wird zu einer genetischen Verarmung (mangelnder Austausch mit anderen Populationen) und zu einem Erlöschen der Populationen und damit zu einer weiteren Verarmung der Biodiversität führen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der weiten Entfernung zu den nächsten trockenen Standorten (ca. 1 km entfernt, Sieretal) eine reale Gefährdung.

Grundsätzlich stelle ich in Frage, ob die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ausreichend ist. Ebenfalls ist zu prüfen, in wie weit das UVPG greift, das für Biogasanlagen, je nach Größe, eine allgemeine oder eine standortbezogenen Vorprüfung des Einzellfalls oder ein Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht.

Laut Umweltbericht können erhöhte Stickstoffeinträge zu einer Nährstoffanreicherung und damit zu einer negativen Beeinflussung der Flora des FFH-Gebiets 7916-311 „Baar, Eschach und Südostschwarzwald“ führen. 

Der Zustand des Hüfinger Grundwassers wird nicht berücksichtigt. Indirekte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser im Bereich der Zulieferflächen für die Gärsubstrate seien im Rahmen des Umweltberichts nicht bewertbar.

Weil die Auflagen für das WSG Schaafäcker angeblich noch nicht rechtskräftig seien, oder das Ausbringen der Gärreste nicht bewertbar sei, sollen Tatsachen geschaffen werden! Dies ist nicht hinnehmbar!

Deshalb fordere ich den Verzicht auf die Ausweisung des Sondergebiets zum Schutz des Trinkwassers und zum Erhalt der lokalen Biodiversität.  

Meine Minimalforderung ist die Berücksichtigung der Biotopverbundplanung.

Dies bedeutet:

  • Herausnahme des Kernraumes der landesweiten Biotopverbund-Planung aus dem Sondergebiet
  • Ersatz-/Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Suchraumes im Westen bzw. Herstellung eines entsprechenden Biotopverbundes im Osten des Sondergebietes.

Ich bitte um Beachtung meiner Stellungnahme, weitere Beteiligung am Verfahren (auch zum Bebauungsplan „SO Palmhof“) und die Unterrichtung über das Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hannah Miriam Jaag

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