Bauernregel Nr. 3 (Copyright: BMUB)
Tolle Regeln für Bauern
„Zu viel Dünger auf dem Feld geht erst ins Wasser, dann ins Geld.“
Und genau so ist es auch! Da können die Lobbyisten maulen und motzen wie sie wollen.
Sind in einem Wasserschutzgebiet (WSG) die Nitratbelastungen des Grundwassers zu hoch, gibt es in Baden-Württemberg entsprechend der „Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung“ (SchALVO) unterschiedliche Ausgleichsleistungen.
Mit anderen Worten: Ein Landwirt überdüngt in einem Wasserschutzgebiet seine Flächen und die gemessenen Nitratwerte im Gebiet sind zu hoch, dann muss das Landratsamt das entsprechende Gebiet als Nitrat-Problemgebiet einstufen. So vor ein paar Wochen geschehen in Hüfingen: Die Grundwasserfassungen „Schaafäcker“ wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 in die Klasse „Nitrat-Problemgebiet“ eingestuft (Hüfinger Bote vom 25.01.2017). Die Landwirte, die in diesem Gebiet wirtschaften, werden nun aber nicht sanktioniert. Nein, sie werden auch noch belohnt und erhalten einen Pauschalausgleich für die nun geltenden Bewirtschaftungseinschränkungen in Höhe von 165 €/ha vom Land!
Unberührt bleiben natürlich die Basisprämie (161,45 €/ha), die Greeningprämie (87,31 €/ha) und weitere Prämien, die ein Landwirt sowieso erhält. Für Landwirte kommen da schnell Zahlungen aus dem EU-Haushalt, also Steuermitteln, in Höhe von mehreren Tausend Euro zusammen. Der höchste von mir gefundene Betrag an einen einzelnen Betrieb im Schwarzwald-Baar-Kreis (EU-Haushaltsjahr 2015) lag bei 119.823,70 €! (Quelle: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de)
Jemand verursacht einen Umweltschaden und statt einer Bestrafung, zum Beispiel Reduzierung der Subventionen, erhält er für die Sanierung des Problems noch einen weiteren Zuschuss aus Steuergeldern. Das sind doch Bauernregeln!
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